Gemeinnützigkeit Drucken
Geschrieben von: Administrator   
Montag, den 10. April 2006 um 01:00 Uhr
Wir sind nach Überprüfung durch das Finanzamt wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO (Förderung von Bildung und Erziehung) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Montabaur, (StNr.: 30. 0213 vom 29.3.2006) weiterhin als gemeinnützig anerkannt.
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 10. Oktober 2008 um 16:46 Uhr